Abrechnung in der Privatpraxis

 

Wie bereits auf der Startseite beschrieben, bedeutet "Privatpraxis", dass eine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich ist und die in der Praxis erbrachten Leistungen Ihnen als Patient:in in Rechnung gestellt werden. Private Krankenversicherungen erstatten in aller Regel die Kosten, bei gesetzlich Versicherten ist eine Einreichung bei der Krankenkasse möglich, jedoch wird eine Erstattung in den meisten Fällen abgelehnt. 


Kosten

Die Kosten für einen ersten orientierenden Termin sind oft geringer als gedacht. Die Berechnung erfolgt für alle Patienten, unabhängig vom Versicherungsstatus, nach der aktuellen Fassung der "Gebührenordnung für Ärzte" (GOÄ), die für die jeweiligen Leistungen feste Sätze vorgibt. Zu einem Termin werden neben einer Beratungsziffer (1 - kurz, 3 - ausführlich) auch Untersuchungsziffern (5 - symptomorientiert, 7 - umfassende orthopädische Untersuchung) abgerechnet. Üblich ist der 2,3-fache Satz.

 

Ziffer

Leistung

Kosten (mit 2,3-fachem Satz)

1

Kurze Beratung (auch telefonisch)

10,72 €

3

Ausführliche Beratung

20,11 €

5

Symptombezogene Untersuchung (z.B. einzelne Gelenke)

10,72 €

7

Orthopädische Untersuchung der Stütz- und Bewegungsorgane

21,45 €


Ohne zusätzliche weitere Diagnostik oder therapeutische Maßnahmen kostet somit ein Termin mit Anamnese und Untersuchung zwischen 21,44 € und 41,56 €.


Exemplarisch finden Sie hier Kosten für weitere Leistungen:

 

Ziffer

Leistung

Kosten (mit 2,3-fachem Satz)

800

Neurologische Untersuchung

26,15 €

3306

Chirotherapeutischer Eingriff Wirbelsäule / Gelenk

19,85 €

255

Injektion intraartikulär (in ein Gelenk) oder perineural (an einen Nerv)

12,74 €

269a

Akupunktur mehr als 20 min

46,92 €

410

Ultraschall (ein Organ)

26,81 €

420

Ultraschall (weiteres Organ)

10,72 €

1800A

Fokussierte extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT)

198,41 €